Es wurden 2 Artikel zum Stichwort „Fasching“ gefunden:
ampnet – 10. Februar 2015. Maskerade erlaubt, freie Fahrt für Pappnasen: Kraftfahrzeug fahrende Karnevalisten müssen sich zwar ohne Wenn und Aber an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, andererseits dürfen sie aber ihren Faschingsneigungen durchaus etwas freien Lauf lassen. Wer etwa als Clown verkleidet und mit fetter Schminke im Gesicht im Auto unterwegs ist, begeht nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) keine Ordnungswidrigkeit.