Die Bundesregierung hat heute den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften beschlossen. Demnach dürfen künftig auch private Stellen in das Zulassungsverfahren von Eisenbahnfahrzeugen eingebunden werden Sie sollen Prüfaufgaben vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übernehmen. Das EBA bleibt aber weiterhin zuständig für die abschließende Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung von Lokomotiven und Waggons. Als neue Aufgabe kommt die Anerkennung und Überwachung der privaten Anbieter wie TÜV, Dekra und andere hinzu. Der Bund hofft, durch de Reform das Verfahren zur Entwicklung und Zulassung neuer Züge zu beschleunigen. (ampnet/jri)
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